Allgemeine Hinweise
Die in der Klasseneinteilung aufgeführten Waren- und
Dienstleistungsbegriffe stellen allgemein gebräuchliche Angaben dar, die sich
auf die Sachgebiete beziehen, denen die Waren oder Dienstleistungen im
Allgemeinen zugeordnet werden. Die alphabetische Liste sollte demnach
herangezogen werden, um die genaue Klassifizierung jeder einzelnen Ware oder
Dienstleistung sicherzustellen.
WAREN
Falls eine Ware mithilfe der Klasseneinteilung, der erläuternden Anmerkungen
oder der alphabetischen Liste nicht klassifiziert werden kann, gelten die
Kriterien der nachfolgenden Hinweise:
- Fertigwaren werden grundsätzlich nach ihrer Funktion oder Bestimmung
klassifiziert; wenn dieses Kriterium in der Klasseneinteilung nicht
vorgesehen ist, werden Fertigwaren in Analogie zu anderen vergleichbaren in
der alphabetischen Liste genannten Fertigwaren klassifiziert. Falls keine
entsprechende Position gefunden werden kann, sind andere untergeordnete
Kriterien heranzuziehen, wie z.B. das Material, aus dem die Waren
hergestellt sind, oder ihre Wirkungsweise.
- Die kombinierten Fertigprodukte mit Mehrzweckfunktion (wie z.B.
Radiowecker) können in die Klassen eingeordnet werden, die ihren einzelnen
Funktionen oder Bestimmungen entsprechen. Wenn diese Kriterien in der
Klasseneinteilung nicht vorgesehen sind, sind die anderen Kriterien gemäß
Absatz (a) anzuwenden.
- Rohstoffe, unbearbeitet oder teilweise bearbeitet, werden grundsätzlich
nach dem Material, aus dem sie bestehen, klassifiziert.
- Waren, die dazu bestimmt sind, Teile eines anderen Erzeugnisses zu werden,
werden grundsätzlich nur dann in dieselbe Klasse wie dieses Erzeugnis
eingeordnet, wenn sie üblicherweise für keinen anderen Zweck verwendet
werden können. In allen anderen Fällen sind die unter (a) genannten Grundsätze
anzuwenden.
- So weit Waren, unabhängig davon, ob es sich um Fertigwaren handelt oder
nicht, nach dem Material, aus dem sie hergestellt sind, klassifiziert werden
und aus verschiedenen Materialien bestehen, werden sie grundsätzlich nach
dem Material klassifiziert, das überwiegt.
- Behältnisse, die den Waren angepasst sind, für deren Aufnahme sie
bestimmt sind, werden grundsätzlich in dieselbe Klasse wie die betreffenden
Waren eingeordnet.
DIENSTLEISTUNGEN
Falls eine Dienstleistung mithilfe der Klasseneinteilung, den erläuternden
Anmerkungen und der alphabetischen Liste nicht klassifiziert werden kann, gelten
die Kriterien der nachfolgenden Hinweise:
- Dienstleistungen werden grundsätzlich nach den Dienstleistungsbereichen
klassifiziert, die in der Klasseneinteilung und den erläuternden
Anmerkungen enthalten sind oder hilfsweise in Analogie zu anderen
vergleichbaren Dienstleistungen, die in der alphabetischen Liste aufgeführt
sind.
- Dienstleistungen im Bereich der Vermietung werden grundsätzlich den
gleichen Klassen zugeordnet, wie die mithilfe der vermieteten Gegenstände
erbrachten Dienstleistungen, z.B. Vermietung von Telefonen (Kl. 38).
- Dienstleistungen zur Beratung oder Information werden grundsätzlich den
gleichen Klassen zugeordnet wie die Dienstleistungen, auf die sich die
Beratung oder Information bezieht, z.B. Transportberatung (Kl. 39),
Unternehmensberatung (Kl. 35), Finanzberatung (Kl. 36), Schönheitsberatung
(Kl. 44). Das Erteilen von Auskünften bzw. die Weitergabe von Informationen
auf elektronischem Wege (z.B. Telefon, Computer) berührt nicht die
Klassifikation dieser Dienstleistung.
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