01.03.2004
OLG: Die Verwendung fremder Marken und Kennzeichen in Metatags ist zulässig

 

Das OLG Düsseldorf hat in einem Beschluss vom 17. Februar 2004 festgestellt, dass "die Verwendung von fremden Marken und Unternehmensbezeichnungen in Meta-Tags regelmäßig keine kennzeichenmäßige Nutzung" darstelle. Die Verwendung von Marken in Metatags stelle kein "unlautere Abfangen von Kunden" dar, so das Oberlandesgericht weiter.

Da sich die beteiligten Parteien im Januar außergerichtlich geeinigt hatten, musste das Gericht lediglich über die Kosten entscheiden, die nun vom OLG der Klägering auferlegt wurde, da diese bei einer Sachentscheidung "voraussichtlich unterlegen wäre". Als Gründe führten die Richter unter anderem an, dass die Angabe einer fremden Marke in den Metatags nicht als kennzeichenmäßige Verwendung anzusehen sei. Auch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sei in diesem konkreten Fall nicht festzustellen, so das OLG.

Aktenzeichen: I 20 U 104/03