29.04.2005 Fr | Hausdurchsuchung nach Radarkontrolle:
Deutschland verurteilt
Polizeiliche
Durchsuchungen von Haus- und Büroräumen nach geringfügigen Delikten wie einer
Geschwindigkeitsübertretung sind ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Das
entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte des Europarates am
Donnerstag in Straßburg in einem Urteil gegen Deutschland. Damit gaben sie
einem Unternehmer aus einer deutschen Kleinstadt recht. Der Mann hatte die
Bundesrepublik verklagt, weil Polizisten sein Haus und seine Geschäftsräume im
März 1997 wegen des Verdachts auf ein Verkehrsvergehen seines Sohnes durchsucht
hatten. Die Straßburger Richter argumentierten, dass die Hausdurchsuchung für
die Beweisaufnahme unnötig und in Anbetracht der geringen Bedeutung des
Deliktes unangemessen gewesen sei.
Externer
Link: Europäischer Gerichtshof...