29.04.2005 Fr | Hausdurchsuchung nach Radarkontrolle: Deutschland verurteilt
Polizeiliche Durchsuchungen von Haus- und Büroräumen nach geringfügigen Delikten wie einer Geschwindigkeitsübertretung sind ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte des Europarates am Donnerstag in Straßburg in einem Urteil gegen Deutschland. Damit gaben sie einem Unternehmer aus einer deutschen Kleinstadt recht. Der Mann hatte die Bundesrepublik verklagt, weil Polizisten sein Haus und seine Geschäftsräume im März 1997 wegen des Verdachts auf ein Verkehrsvergehen seines Sohnes durchsucht hatten. Die Straßburger Richter argumentierten, dass die Hausdurchsuchung für die Beweisaufnahme unnötig und in Anbetracht der geringen Bedeutung des Deliktes unangemessen gewesen sei.
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